AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Asmussen & Asmussen GbR
Neuer Weg 8
17109 Demmin
§ 1 Geltungsbereich
Nachstehende Vertragsbedingungen gelten für alle Verträge bezüglich der Anmietung des Schlosses auf Rädern. Die Beförderung und sonstige Leistungen werden ausschließlich auf der Grundlage der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht.
§ 2 Zustandekommen des Vertrags
Bei einer schriftlichen/mündlichen Anfrage erhalten Sie ihr individuelles Angebot.
Wenn dieses Angebot von Ihnen unterschrieben und an uns zurückgesandt wird, erhalten Sie von uns eine schriftliche Auftragsbestätigung mit allen notwendigen Angaben, nach dieser Auftragsbestätigung durch uns kommt der Vertrag zustande.
§ 3 Preise / Zahlungsbedingungen
Im vereinbarten Mietpreis enthalten sind die Kosten für den Chauffeur und das Fahrzeug.
Nicht im Mietpreis inbegriffen sind Parkgebühren, Eintrittsgelder, Straßengebühren, Trinkgelder.
Die Zahlung von 50% des Buchungspreises sind mit Vertragsabschluss auf das angegebene Konto zu überweisen. Die Restsumme ist bis spätestens 14 Tage vor dem Buchungstermin zur Zahlung fällig.
Bei kurzfristigen Buchungen ist vor Fahrtantritt beim Fahrer in bar zu zahlen.
Der komplette Buchungspreis incl. Extras muss zu 100 % vor Fahrtantritt bezahlt sein, für evtl. entstehende Verlängerungen der Buchung oder zusätzlich Extras ist spätestens nach Abschluss der Fahrt in bar an den Fahrer zu bezahlen.
Verlängerungen und Änderungen der Buchung werden nach Absprache mit dem Kunden berechnet.
§ 4 Auslandsfahrten
Bei Auslandsfahrten trägt der Kunde sämtliche Mehrkosten für Park- Straßengebühren, Übernachtungskosten für den Fahrer, Eintritte, Fährkosten.
§ 5 Beförderung & Bestimmungen
Eine Beförderungspflicht besteht nicht. Im Fahrzeug ist absolutes Rauchverbot. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet, sie können bei der Buchung Ihre gewünschten Getränke bestellen. Tiere jeglicher Art werden nicht befördert. Für die Beförderung von Babys, Kleinkindern und Kindern hat der Kunde für die entsprechenden Kindersitze zu sorgen. Die Fahrgäste haben sich an die Weisungen des Fahrers zu halten, verpflichten sich, das Fahrzeug pfleglich zu behandeln und den Anweisungen des Fahrers unbedingt Folge zu leisten. Handeln die Fahrgäste trotz der Weisung des Fahrers zuwider, oder stellen sie nach der STVO eine Gefährdung der Sicherheit des Straßenverkehrs dar, ist der Fahrer berechtigt, diese von der Beförderung auszuschließen, ebenfalls kann der Fahrer bei Gefahr von Fahrzeugbeschädigungen die Weiterfahrt ablehnen. In diesem Falle wird der volle Fahrpreis, einschließlich Neben- und Sonderleistungen berechnet.
§ 6 Vertragsstornierung
Beide Vertragspartner können eine Buchung stornieren. Stornierungen werden nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Bei Stornierungen berechnen wir folgenden Anteil des vereinbarten Fahrpreises: bis 8 Wochen vor Antritt der Fahrt 100,- € Stornierungsgebühr, 50% bis 4 Wochen vor Antritt der Fahrt, 75% bis 2 Wochen vor Antritt der Fahrt, sollte die Stornierung innerhalb der letzten 2 Wochen vor Fahrantritt erfolgen, fällt der gesamte Mietpreis an. Die gesetzliche Rücktrittfrist wird davon nicht berührt. Eine Verkürzung der Mietdauer entbindet den Kunden nicht von seinen vertraglichen Vereinbarungen, insbesondere nicht von seiner Verpflichtung, den vereinbarten Preis für die Fahrt zu zahlen.
Bei einer Stornierung durch Asmussen & Asmussen GbR werden die geleisteten Zahlungen in voller Höhe erstattet.
§ 7 Haftung des Kunden
Im Fahrzeug gilt Gurtpflicht auf dem Fahrer- und Beifahrersitz , bei Nichteinhaltung können keine Schadensersatzansprüche gegenüber Asmussen & Asmussen GbR geltend gemacht werden. Der Mieter ist verpflichtet, etwaige auftretende Mängel unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Bei Schäden am Fahrzeug haftet der Mieter für Reparaturkosten, das Fahrzeug- und den Geschäftsausfall sowie für eine eventuelle Wertminderung. Der Kunde haftet für alle von ihm oder durch seine mit Fahrgästen verursachten Schäden, Diebstahl oder übermäßiger Verschmutzung jeglicher Art. Bei Verunreinigungen durch Erbrechen werden Reinigungskosten in Höhe von 499,- € fällig. Die vom Kunden bzw. von ihm beauftragte Dritte angebrachte Werbung, Beschriftung, Magnetschilder, Anbauten oder Dekorationen sind vom Kunden zu entfernen, bzw. die Kosten für die Entfernung trägt der Kunde, er haftet für alle Folgeschäden am Fahrzeug. Risiken während Film/Fotoaufträgen oder ähnlichen Aktionen außerhalb der reinen Personenbeförderung sind durch eine vom Kunden abzuschließende Zusatzversicherung (Requisitenversicherung) zu versichern. Vom Kunden verursachte Verzögerungen, die zu Mehrkosten führen, gehen zu Lasten des Kunden.
§ 8 Haftung des Anbieters
Für jegliche Schäden oder Fahrzeugausfälle wird keine Haftung übernommen, es sei denn diese sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Anbieters zurückzuführen. Wenn die Nichterfüllung auf ein unvorhersehbares Ereignis (auch Naturereignissen wie Glatteis, Schneefall) oder unvorhersehbare technische Defekte beruht; insbesondere haftet der Vermieter nicht für Fälle höherer Gewalt. Der Anbieter haftet auch dann nicht für die Nichterfüllung eines Vertrags, wenn die Nicht- oder Schlechterfüllung auf Dritte oder örtliche Begebenheiten, wie beispielsweise Verkehrsstaus oder Straßensperrungen, zurückzuführen ist.
§ 9 Versicherungsschutz
Für das Schloss auf Rädern besteht eine Haftpflicht- sowie Vollkaskoversicherung.
§ 10 Erfüllungsort & Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort sind Demmin.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§11 Fotorechte
Vereinzelt werden Fotos vor oder nach der Fahrt gemacht. Der Kunde erklärt sich mit der Veröffentlichung auf unserer Website einverstanden. Die Fotos stehen allen Kunden kostenlos zum Download zur Verfügung. Der Kunde kann jederzeit der Veröffentlichung schriftlich widersprechen.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätte. Gleiches gilt für nicht abgedeckte Regelungen.